• Standesamtlich Heiraten

Standesamtliche Trauung

Standesamtlich heiraten in Berlin

Die wichtigsten Fakten zur standesamtlichen Trauung

Den ersten Kuss als frisch verheiratetes Paar gibt man sich am Trautisch des Standesamtes bei der standesamtlichen Trauung in aller Öffentlichkeit – und meist halten die Hochzeitsgäste diesen schönen Moment auf Foto oder per Video fest. Sie brauchen keine Angst zu haben, den richtigen Zeitpunkt dafür zu verpassen, denn der Standesbeamte fordert Sie dazu auf. Doch bevor es so weit ist, sind für die standesamtliche Trauungs-Zeremonie im Vorfeld einige Dinge zu erledigen.

 

Anmeldung zur Eheschließung

Früher gab es den Begriff der „Bestellung des Aufgebotes“. Er bezeichnete die offizielle Anmeldung der Trauung, die 14 Tage lang öffentlich ausgehängt wurde. Dieser Begriff wird nicht mehr verwendet, und auch der Aushang wurde abgeschafft.

Heute spricht man von der „Anmeldung zur Eheschließung“. Diese kann man frühestens 6 Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin vornehmen. Zuständig ist dafür das Standesamt, in dem einer der Partner seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

Sie können sich natürlich auch in jeder anderen deutschen Stadt das Ja-Wort geben – die Anmeldung jedoch muss trotzdem zunächst in Ihrem Wohnort erfolgen. Die Standesbeamten in Berlin, Brandenburg und Potsdam übermitteln dann die Unterlagen an das Standesamt, in dem die Trauung stattfinden soll.

Für die Anmeldung der Eheschließung sollten sich beide Partner gemeinsam einen Termin beim Standesamt ausmachen. Sollte dies aus beruflichen, Krankheits- oder anderen Gründen nicht möglich sein, kann auch einer der beiden Brautleute allein die Trauung anmelden.
Allerdings benötigt er in diesem Fall eine Vollmacht seines Partners. Die meisten Standesämter in Berlin haben hierfür ein entsprechendes Formular auf Ihrer Website hinterlegt. Das können Sie ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben. Auch viele Standesämter in Brandenburg bieten diesen Service an.

Wenn Sie einen ganz besonderen Wunschtermin für Ihre Hochzeit haben, empfiehlt es sich, vorab telefonisch oder per Mail anzufragen, ob dieser überhaupt realisierbar ist. Außerdem haben die einzelnen Standesämter in Berlin, Brandenburg und Potsdam zum Teil leicht unterschiedliche Vorgehensweisen, was die Anmeldung für die Eheschließung betrifft.
Insofern lohnt es sich nicht nur bei speziellen Fragen und Wünschen, im Vorfeld Erkundigungen einzuholen. Für den eigentlichen Anmeldetermin sollte man ungefähr eine halbe Stunde Zeit einplanen.
 

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Erforderliche Dokumente

Die Anmeldung für die standesamtliche Trauung kann ganz einfach sein und lediglich die Personalausweise oder Reisepässe des Paares erfordern – aber nur dann, wenn Sie beide volljährig und kinderlos sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, noch nie verheiratet waren, nicht geschieden sind, Ihren Hauptwohnsitz am Ort des Standesamtes haben und dieser identisch mit Ihrem Geburtsort ist.

Da dies jedoch nur auf einen eher kleinen Prozentsatz der Heiratswilligen zutrifft, müssen Sie entsprechend Ihrer individuellen Lebenssituation neben einem Personaldokument, das bei der Anmeldung sowie am Tag der Trauung gültig ist, meist weitere Unterlagen vorlegen.
Beispielsweise benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, wenn das Standesamt der Trauung nicht das Standesamt ist, in dem Ihre Geburt eingetragen wurde. Wenn Sie Kinder – gemeinsame oder aus einer vorherigen Beziehung – haben, geschieden oder verwitwet sind und für weitere Biografie-Konstellationen sind jeweils zusätzliche Dokumente zu beschaffen. Die Standesbeamten in Berlin, Brandenburg und Potsdam beraten Sie, welche Urkunden, Unterlagen und Kopien Sie besorgen müssen und woher Sie diese bekommen.
 

standesämter Berlin

© www.pixabay.com

 
Noch etwas aufwendiger wird es, wenn einer der beiden Brautleute kein deutscher Staatsbürger ist. Dann müssen die gesetzlichen Regelungen des betreffenden Heimatlandes mit berücksichtigt werden. Dort sind zudem die entsprechenden Dokumente zu beantragen. Auch in diesen Fällen helfen Ihnen die Standesbeamten in Berlin, Brandenburg und Potsdam mit detaillierten Auskünften weiter.

Bedenken Sie, dass der grenzüberschreitende Dokumentenaustausch zeitraubend ist und dass bei ausländischen Urkunden eine Übersetzung durch einen staatlich anerkannten Übersetzer notwendig wird. Die Standesbeamten können Ihnen sagen, welche Übersetzer anerkannte, beglaubigte Übersetzungen anfertigen dürfen.

 

Trauzeugen

So wie das „Aufgebot“ passé ist, entfällt seit dem Sommer 1998 auch die Notwendigkeit, für eine standesamtliche Eheschließung zwingend Trauzeugen zu benennen. Trotz des Wegfalls dieser ehemals gesetzlichen Vorschrift kann man aber nach wie vor mit Trauzeugen heiraten, wenn man dies so möchte.

Und viele Paare halten an dieser Tradition fest. Wenn Sie Trauzeugen bei Ihrer Zeremonie dabei haben wollen, müssen Sie dies dem Standesamt bei der Anmeldung mitteilen.
Die meisten Paare wählen diejenigen Personen, die bei Braut und Bräutigam ein besonderes Vertrauen genießen: Geschwister, ganz liebe Freunde oder enge Verwandte. Trauzeugen müssen volljährig sein und sich mit einem gültigen Personaldokument ausweisen können. Nach der Trauung unterschreiben die beiden Tauzeugen die Niederschrift über die Eheschließung mit.

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Zeremonie

Nach der Begrüßung, einer kurzen Rede und der Erklärung zum künftigen Familiennamen, bittet der Standesbeamte das Brautpaar sich für den Hauptteil der Zeremonie mit dem Ja-Wort zu erheben. Nacheinander richtet er sich namentlich an den Bräutigam und die Braut: „Und so frage ich Sie, wollen Sie mit der/dem hier Anwesenden die Ehe eingehen, dann antworten Sie mit Ja.“
Es folgen der Tausch der Ringe, der Kuss, die Gratulation sowie die Unterschrift beider Eheleute unter die Niederschrift der Eheschließung.

Damit die standesamtliche Eheschließung nicht wie ein reiner Verwaltungsakt abläuft, sondern dem feierlichen Charakter des Hochzeitstages Rechnung trägt, gibt es vielfältige Varianten, den formellen Teil stimmungsvoll zu umrahmen. Das kann beispielsweise ein für Sie bedeutsames Lied sein, das gespielt wird, oder Sie können zum Auftakt mit festlicher Musikbegleitung ins Trauzimmer einziehen.
Ein Liebesgedicht kann von einem Hochzeitsgast aufgesagt oder eine Kerze angezündet werden, oder einer der Trauzeugen trägt gute Wünsche für das Paar vor. Auch ein Trauversprechen, in dem Sie sich gegenseitig Ihre Liebe und Treue erklären, kann gegeben werden. Egal, ob kleiner Sektempfang oder das Streuen von Blüten – sprechen Sie Ihre Wünsche im Vorfeld mit den Standesbeamten ab.

Manche Standesämter bieten mittlerweile entsprechend dem Trend der Zeit auch einen Webcam-Service an. Dann kann Ihre Trauung live ins Internet übertragen werden, und weit entfernt wohnende oder im Ausland lebende Angehörige und Freunde können „bei Ihnen“ sein. Außerdem muss es nicht mehr zwingend nur das traditionelle Trauzimmer des Standesamtes sein, wo Sie den Bund der Ehe schließen.

Inzwischen ist es möglich, auch an außergewöhnlichen Orten wie in Schlössern und Windmühlen oder auf Schiffen und Burgen die standesamtliche Trauung zu vollziehen. Die Standesbeamten können Ihnen bereits bei der Anmeldung der Eheschließung sagen, was in Berlin, Brandenburg und Potsdam machbar ist.

 

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