• Kirchliche Trauung

Die Kirchliche Trauung

Kirchliche Trauung

Informationen zur kirchlichen Trauung in Berlin

Für viele Brautpaare ist eine kirchliche Trauung das i-Tüpfelchen auf die Eheschließung. Sei es nun der Glaube an Gott, der Wunsch nach geistlichem Segen für die Partnerschaft oder das Befolgen einer schönen Tradition – die festliche Zeremonie der Trauung in einer Kirche verleiht einer Hochzeit einen besonders romantischen und feierlichen Rahmen.

Ob Sie sich evangelisch, katholisch oder ökumenisch trauen lassen, hängt davon ab, welcher Konfession Sie angehören. Wichtig ist zudem, den beabsichtigten Trautermin sehr frühzeitig mit dem Geistlichen der zuständigen Gemeinde festzulegen, da gerade im Wonnemonat Mai und an den Wochenenden sehr viele Brautpaare in Berlin, Brandenburg und Potsdam vor den Altar treten möchten. Verabreden Sie ein Treffen mit dem Geistlichen, bei dem Sie den Ablauf der Trauung mit Fürbitten, Liedern, Trausprüchen und musikalischem Rahmen besprechen können. Außerdem erfahren Sie, welche Dokumente für die kirchliche Hochzeit nötig sind – das ist in der evangelischen und katholischen Kirche unterschiedlich.

Vor dem Hochzeitstermin wird der Pfarrer mehrere Gespräche mit Ihnen führen, in denen es nicht nur um organisatorische Fragen zur Vorbereitung der Trauung geht, sondern zugleich um die Beweggründe für Ihre Vermählung. In der katholischen Kirche werden darüber hinaus Braut- oder Ehevorbereitungsseminare abgehalten.
Üblicherweise heiraten die meisten Brautpaare in der Kirche ihrer Heimatgemeinde. Aber Sie können auch eine verträumte Kapelle oder Kirche in einem entfernten Ort zur Trauung auswählen. Wie auch immer: Sprechen Sie zuerst immer mit Ihrem zuständigen Pfarrer in Berlin, Brandenburg oder Potsdam. Er wird dann den Kontakt zu seinem Kollegen am Wunschort aufnehmen und die Genehmigung zur Trauung erteilen.

 

Evangelische Trauung

Wenn nur einer von Ihnen beiden der evangelischen Kirche angehört, ist dies kein Hinderungsgrund für eine Trauung. Ist der Partner konfessionslos, so muss er bestätigen, dass er den Glauben des anderen respektiert sowie achtet und bereit ist, die Kinder gemeinsam im christlichen Sinne zu erziehen. Ist einer der Partner katholisch, braucht dieser die Einwilligung seiner eigenen Kirche. Diese Dispens genannte Genehmigung bekommt er in seinem zuständigen Pfarramt.

Aus Sicht der evangelischen Kirche ist die Ehe gemäß Luther eine weltliche Angelegenheit und auch kein Sakrament wie in der katholischen Kirche. Die Ehe wird mit der Trauung auf dem Standesamt geschlossen. In der evangelischen Gemeinde wird dann ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung abgehalten, und das zukünftige Zusammenleben des Paares wird unter den Segen Gottes gestellt.

 

Katholische Trauung

Wenn Braut und Bräutigam beide katholisch ist, erteilt die Kirche ihren Segen ohne viel „bürokratischen Aufwand“. Sind die Brautleute gemischt-konfessionell, müssen für die Trauung Bedingungen erfüllt werden. Der evangelische Partner muss sich zu den Grundsätzen der katholischen Ehe bekennen. Gehört ein Partner gar keiner Konfession an, benötigt dieser vom zuständigen Bischofsamt einen Dispens. Darin bekundet er per Unterschrift seinen festen Willen, eine katholische Ehe führen zu wollen. Die Grundpfeiler der katholischen Trauung heißen Unauflöslichkeit der Ehe, Bejahung von Kindern und Erziehung des Nachwuchses im katholischen Glauben. Für die katholische Kirche ist die Ehe eines der sieben Sakramente. Braut und Bräutigam geben einander das Ehesakrament mit dem Ja-Wort. Erst mit dem geistlichen Segen der Kirche durch eine katholische Trauung gilt die Ehe als besiegelt. Bei einer katholischen Trauung sind zwei Trauzeugen vorgeschrieben.

Für die Ausgestaltung der Zeremonie stehen Ihnen zwei Varianten zur Verfügung: als Wortgottesdienst oder im Rahmen einer Heiligen Messe – also mit Eucharistiefeier.

 

Ökumenische Trauung

Wenn sich Brautleute mit unterschiedlichen Konfessionen nicht für die evangelische oder für die katholische Trauung entscheiden können, haben sie die Möglichkeit, den Bund der Ehe mit einer ökumenischen Trauung zu feiern. Das heißt, Geistliche beider Konfessionen gestalten gemeinsam die Trauungszeremonie, wobei derjenige die Leitung übernimmt, in dessen Kirche die Trauung stattfindet. Bei diesem Geistlichen muss sich das Brautpaar zuerst anmelden. Der zweite Geistliche (der anderen Konfession) ist als kirchlicher Beistand unterstützend anwesend. Die Vorbereitungsgespräche werden im Beisein beider Pfarrer geführt, und beide müssen ihre Genehmigung für die ökumenische Trauung erteilen. Eine ähnliche Vorgehensweise ergibt sich, falls ein Partner einer Freikirche angehört.

 

Trauung ohne Standesamt?

Im Jahr 2009 wurde das Personenstandsgesetz geändert und der bis dahin definierte Vorrang der zivilen vor der kirchlichen Ehe aufgehoben. Man kann also seitdem auch auf eine standesamtliche Trauung verzichten. Die evangelische Kirche hat sich jedoch dazu positioniert, eine kirchliche Trauung auch weiterhin an eine Eheschließung im Standesamt zu binden. Auch die katholische Kirche sieht das im Prinzip so.

Trotz der juristischen Neuregelung sollten sich heiratswillige Paare überlegen, ob sie auf eine zivilrechtliche Eheschließung verzichten möchten. Denn wer alleinig in der Kirche heiratet, muss Nachteile in Kauf nehmen: beispielsweise bei Unterhalts- und Erbansprüchen, Splitting-Tarifen, beim Zugewinnausgleich und sonstigen rechtlichen Absicherungsfunktionen, die mit einer Eheschließung auf dem Standesamt einhergehen.

Lediglich für verwitwete Partner bringt die neue Regelung einen Vorteil. Sie können den Status ihrer Beziehung durch eine „nur“-kirchliche Trauung verbindlicher machen, ohne dadurch Ansprüche aus der Hinterbliebenenversorgung des verstorbenen Ehepartners zu verlieren.

Wenn Sie sich für diese Thematik oder andere Aspekte der kirchlichen Trauung näher interessieren, können Sie sich vertrauensvoll an die Geistlichen in den Gemeinden von Berlin, Brandenburg und Potsdam wenden. Die zuständigen kirchlichen Ämter erteilen gern detaillierte Auskünfte.


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