Unverzichtbare Dokumente für das Standesamt – Ein Leitfaden zu den erforderlichen Unterlagen
Ein unvergessliches Ereignis wie eine Hochzeit erfordert sorgfältige Vorbereitung, um sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft. Von der Anmeldung beim Standesamt bis zur eigentlichen Zeremonie müssen verschiedene Dokumente vorgelegt werden, um die rechtlichen Formalitäten zu erfüllen. Diese umfassen den gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit dem Hinweisteil, eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde und gegebenenfalls eine Vollmacht, wenn die Anmeldung durch einen Vertreter erfolgt.
Die Anmeldung zur Eheschließung
Bei der Anmeldung zur Eheschließung sind bestimmte Dokumente unerlässlich:
Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- Erhalten Sie Ihren Personalausweis in der Regel beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburten Register
- Seit 2009 erforderlich, muss diese Abschrift Änderungen im Geburtseintrag, wie Adoptionen oder Namensänderungen, beinhalten.
- Ausgestellt werden Abschriften im Standesamt der Geburt.
Wichtig: Bei manchen Standesämtern darf die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister nicht älter als 6 Monate sein.
Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
- Erhalten Sie diese im Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt des Hauptwohnsitzes.
- Die Bescheinigung darf je nach Standesamt nicht älter als 5 bis 14 Tage sein.
Vollmacht
- Falls Sie nicht persönlich am Tag der Anmeldung erscheinen können, kann ein Vertreter die Anmeldung vornehmen.
Online-Antrag für fehlende Urkunden:
- Nutzen Sie die Möglichkeit, fehlende Urkunden online zu beantragen, was seit August 2020 für die meisten Standesämter in Deutschland möglich ist.
- Ein Standesbeamter bearbeitet den Antrag und klärt offene Fragen persönlich.
Sonderfälle – Zusätzliche Dokumente bei spezifischen Umständen
Je nach Ort der Eheschließung können abweichende Dokumente erforderlich sein. Dies betrifft folgende Sonderfälle:
- Einer der Eheschließenden ist im Ausland geboren.
- Einer der Eheschließenden ist ausländischer Staatsbürger.
- Einer der Eheschließenden war bereits verheiratet.
- Die Eheschließenden haben ein (gemeinsames) Kind.
- Einer der Eheschließenden ist Heimatvertriebener oder Spätaussiedler.
Für diese Sonderfälle sind zusätzliche Urkunden, Dokumente oder Schriftsätze erforderlich, wie in der folgenden Tabelle dargestellt.
Eheschließung Minderjähriger – Gesetzliche Änderungen seit 2017
Minderjährige, die heiraten möchten, müssen nicht mehr die Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit beantragen, da die Bundesregierung die Ehemündigkeit auf 18 Jahre festgelegt hat. In Deutschland ist es faktisch nicht mehr möglich, dass eine minderjährige Person heiratet.
Fragen des Standesamts bei der Anmeldung – Vorbereitung ist entscheidend
Beim Anmelden der Eheschließung stellt der Standesbeamte Fragen, die über die reinen Dokumente hinausgehen. Es ist ratsam, sich vorher Gedanken zu machen:
- Werden Trauzeugen gewünscht, und wenn ja, welche? Bringen Sie Ausweiskopien der Trauzeugen mit.
- Wie soll der zukünftige Familienname bzw. die Namensführung sein?
- Soll die Kennenlerngeschichte oder andere persönliche Worte bei der Zeremonie einbezogen werden?
- Möchten Sie im Standesamt (auch) die Ringe tauschen?
Tipp: Natürlich dürfen Sie auch Ihre Fragen an den Standesbeamten richten. Die folgende Liste zeigt, was in Frage kommen kann:
Eine gute Vorbereitung erleichtert den reibungslosen Ablauf der Eheschließung im Standesamt.